KLEIN & LOHMANN GmbH IN MÜNSTER

AKTUELLES

Informieren Sie sich über aktuelle Informationen in der Sicherheitstechnik, Nachrichtentechnik oder Elektrotechnik

Rauchmelderpflicht in Nordrhein-Westfalen

Gerne Beraten wir Sie und bieten Ihnen Fachgerechte Lösung an. Rauchmeldegesetz ab 01.04.2013


  • in Neu-, Um- und Bestandsbauten
  • für Schlafräume, Kinderzimmer und Flure
  • Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis zum 31. Dezember 2016
  • Landesbauordnung §49 Abs. 7