Rauchmelderpflicht in Nordrhein-Westfalen
Gerne Beraten wir Sie und bieten Ihnen Fachgerechte Lösung an. Rauchmeldegesetz ab 01.04.2013
- in Neu-, Um- und Bestandsbauten
- für Schlafräume, Kinderzimmer und Flure
- Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis zum 31. Dezember 2016
- Landesbauordnung §49 Abs. 7 Verlinkung zur Landesbauordnung §49 Abs. 7